Regelung Terminschutz für DMC-Prüfungen

Die nachfolgenden Regelungen gelten für die Beantragung eines Terminschutzes zur Durchführung einer DMC-Prüfung.

DMC-Prüfung (IGP)

Der Terminschutz für eine DMC-Prüfung (IGP) hat auf folgendem Weg beantragt zu werden:

  • Vereine, die eine durch den DMC geschützte Prüfung veranstalten wollen, müssen dies im Vorfeld beim 1. Vorsitzenden ihrer zuständigen Landesgruppe beantragen. Hierzu ist dem Antrag der Prüfungsort, der Prüfungsleiter (muss DMC-Mitglied sein) und der geplante Termin (evtl. Alternativtermin nennen) beizufügen.
  • Der 1. Vorsitzende der Landesgruppen prüft, ob Interessen des DMC gegen die Ausrichtung dieser Prüfung sprechen. Da eine wirtschaftliche Durchführung der Prüfung gewährleistet werden soll, ist im Vorfeld sicherzustellen, dass eine ausreichende Anzahl (mindestens 4 Stück) von DMC-Mitgliedern an der Prüfung teilnehmen werden. Die tatsächliche Mitgliedschaft des Prüfungsleiters wird durch den 1. Vorsitzenden überprüft.
  • Positive wie negative Entscheidungen über Durchführung der Prüfungen werden durch den 1. Vorsitzenden der Landesgruppe an den LRO des DMC weitergeleitet. In der Benachrichtigung an den LRO müssen zwingend, nachfolgende Informationen enthalten sein:
    1. Ausrichter der Prüfung
    2. Veranstaltungsort
    3. geplanter Termin
    4. Erreichbarkeit eines Prüfungsverantwortlichen (muss nicht zwingend Prüfungsleiter sein)
    5. Kontaktdaten (Name, E-Mailadresse, Telefonnummer) des Prüfungsverantwortlichen, muss auf elektronischem Weg (E-Mail) gewährleistet sein

Sollte der Landesgruppenvorstand dem Antrag widersprechen, sind die Gründe hierfür auszuführen.

Der Terminschutzantrag muss spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Termin gestellt worden sein und dem LRO vorliegen. Bei Unterschreitung dieser Frist kann nicht gewährleistet werden, dass der Terminschutz erteilt werden kann.

Der LRO prüft, ob zum gewünschten Termin ein Leistungsrichter verfügbar ist. Bevorzugt werden dafür DMC-Leistungsrichter verwendet, wobei durch den LRO versucht wird, die Prüfungen für den Veranstalter wirtschaftlich zu gestalten.

Der LRO teilt dem Prüfungsverantwortlichen die getroffene Leistungsrichterauswahl mit. Der Prüfungsverantwortliche legt dann unverzüglich die Veranstaltung unter Caniva an. Im System erfolgt dann die endgültige Zuteilung des Leistungsrichters durch den LRO. Der Ausrichter/Antragsteller hat bei Beantragung der DMC-Prüfung die Terminschutzgebühr in Höhe von 40,00 € auf das Bankkonto des DMC zu überweisen. Nach Eingang der Terminschutzgebühr wird die Prüfung freigegeben.

Die Meldegebühr zu DMC-Prüfungen wird vom Ausrichter festgelegt. Es wird empfohlen, diese pro Teilnehmer auf 30 € festzulegen. Die Meldegebühr erhält der Ausrichter.

Pro Kalenderjahr erhält jede DMC-Landesgruppe die Möglichkeit, eine DMC-Prüfung auszurichten, bei der die Kosten für den Leistungsrichter vollständig vom DMC e.V. übernommen werden. Diese DMC-Prüfung muss durch den jeweiligen Landesgruppenvorstand beantragt werden. Die Kosten für jede weitere DMC-Prüfung innerhalb der jeweiligen Landesgruppe für den Leistungsrichter trägt bis zu einem Betrag von 200 € der jeweilige Ausrichter, eventuell übersteigende Kosten werden durch den DMC e.V. auf Antrag des Ausrichters erstattet.

Sollte der DMC-Prüfung ein zusätzlicher Pokalwettstreit oder ähnliches angeschlossen sein, entfällt die Übernahme der Kosten durch den DMC.

Die Kosten für SD-Helfer und Fährtenleger trägt der Ausrichter.