Terminschutz

Terminschutz für DMC Prüfungen kann nur noch auf folgendem Weg erteilt werden:

Vereine die eine DMC geschützte Prüfung veranstalten wollen, müssen dies bei ihrer zuständigen Landesgruppe beantragen, mit der Benennung des genauen Prüfungsortes, des Prüfungsleiters und des ungefähren Termins (Quartal oder Monat).

Die Verantwortlichen der Landesgruppen prüfen nach,  ob Interessen des DMC gegen die Ausrichtung dieser Prüfung sprechen und überprüfen die tatsächliche Mitgliedschaft des Prüfungsleiters.

Positive wie negative Bescheide über Prüfungen werden durch die Landesgruppen an den LRO per email weitergeleitet. In der Benachrichtigung des LRO müssen zwingend enthalten sein:

1.      Ausrichter der Prüfung

2.      Örtlichkeit

3.      Ungefährer Termin

4.      Erreichbarkeit eines Prüfungsverantwortlichen (muss nicht zwingend Prüfungsleiter sein)

5.      Erreichbarkeit des Prüfungsverantworlichen muss auf elektronischem Weg (email) gewährleistet sein

Der LRO teilt der Veranstaltung einen Leistungsrichter zu. Bevorzugt werden dafür DMC-Leistungsrichter verwendet, wobei durch den LRO versucht wird, die Prüfungen für den Veranstalter noch wirtschaftlich zu gestalten.

Der LRO teilt dem Prüfungsverantwortlichen die getroffene Leistungsrichterauswahl mit. Der Prüfungsverantwortliche setzt sich daraufhin mit dem Leistungsrichter in Verbindung und trifft eine konkrete Terminabsprache. Nach erfolgter Terminabsprache wird ein, auf der DMC-HP herunterladbarer, Terminschutzantrag mit den dort geforderten Angaben an den LRO auf elektronischem Weg übersandt. Der LRO leitet dies an die Geschäftsstelle weiter, die daraufhin den Terminschutz erteilt und die Gebühren anfordert sowie den Termin der Prüfung auf der DMC-Homepage veröffentlicht. Freistellungsgebühren für Leistungsrichter anderer Verbände werden hierbei vom DMC übernommen.

Interessensbekundungen für Prüfungen sind spätestens 12 Wochen vor dem geplanten Termin zu stellen, bei kürzeren Zeiten kann von Seiten des DMC nicht gewährleistet werden, dass die Prüfung stattfindet.

Die Landesgruppen werden in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Landesgruppe einmal pro Jahr ein DMC-Leistungsrichter zur Verfügung steht, dessen Kosten dann über den Hauptverband abgerechnet werden. Bei der Abrechnung der Leistungsrichterspesen geht die Landesgruppe in Vorlage des Geldbetrages und rechnet anschließend mit dem DMC-Hauptverband die Kosten ab. Diese Möglichkeit des über den Hauptverband finanzierten Leistungsrichters kann genutzt werden, um einmal im Jahr eine Landesgruppenqualifikationsprüfung durchzuführen.

Mit weiteren Anträgen auf Ausrichtung einer DMC geschützten Prüfung sollten die Landesgruppen insgesamt großzügig verfahren, und die Möglichkeit der Ausrichtung der Prüfung nur verwehren, wenn tatsächlich Interessen des DMC dem entgegen stehen.

Das Interesse des Hauptverbandes DMC besteht darin, die Prüfungszahlen der DMC geschützten Prüfungen zu erhöhen.